Bedingungen und Richtlinien

Zuletzt aktualisiert: Februar 2, 2024

1. Begriffsbestimmungen

In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter die unten angegebene Bedeutung, sofern sich nicht aus dem Zusammenhang etwas anderes ergibt:

  1. "Verbundenes Unternehmen" bezieht sich auf jedes Unternehmen, das die Simbase Global Group B.V. oder das Kundenunternehmen, das diesen Bedingungen zustimmt, kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle steht. In diesem Zusammenhang bedeutet "Kontrolle" den Besitz von mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile des betreffenden Unternehmens oder die Fähigkeit, das Management und die Politik eines Unternehmens zu lenken oder zu beeinflussen, unabhängig davon, ob dies durch Eigentum, einen Vertrag oder andere Mittel erreicht wird.

  2. "Vereinbarung" bedeutet die Dienstleistungsvereinbarung, zusammen mit allen SoWs, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft sind.

    anwendbar.

  3. "Anwendbare(s) Recht(e)" bezeichnet alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen und sonstigen rechtlichen oder behördlichen Anforderungen in jeder Rechtsordnung in Bezug auf das Abkommen.

  4. "APN" bedeutet Access Point Name (APN) und ist der Name eines Gateways zwischen einem GSM-, GPRS-, 3G- oder 4G-Mobilfunknetz und einem anderen Computernetz, häufig dem öffentlichen Internet.

  5. "Geschäftstag" ist ein Tag, der nicht auf ein Wochenende oder einen Feiertag am Geschäftssitz oder im Arrondissement von Simbase fällt.

  6. "Gebühren" sind die Beträge, die Simbase dem Kunden für die Bereitstellung und Nutzung eines Dienstes in Rechnung stellt.

  7. "Beginndatum" bedeutet: (i) das Datum, an dem die Dienstleistungen in der jeweiligen Leistungsbeschreibung als Beginn angegeben sind, oder (ii) das Datum, an dem die betreffenden Dienstleistungen für den Kunden erbracht werden, je nachdem, welches Datum früher liegt.

  8. "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen in jeglicher Form, die die offenlegende Partei der empfangenden Partei in Bezug auf den Vertragsgegenstand oder in Verbindung mit dem Vertragsgegenstand oder der offenlegenden Partei selbst offenlegt:

    1. als "vertraulich", "urheberrechtlich geschützt" oder ähnlich gekennzeichnet ist;

    2. im Falle von mündlich weitergegebenen Informationen zum Zeitpunkt der Weitergabe als "vertraulich", "geschützt" oder ähnlich bezeichnet werden;

    3. ihrer Art nach geschäftlich sensibel oder geschützt sind oder zu einer Kategorie von Informationen gehören, die typischerweise als vertraulich angesehen werden; und/oder

    4. jegliches Material, das von den vertraulichen Informationen abgeleitet ist, diese ganz oder zu einem wesentlichen Teil enthält, darstellt oder aufzeichnet.

  9. "Connectivity Platform" bezeichnet das Verwaltungsportal zur Registrierung und Nutzung der Dienste des Unternehmens.

  10. "Kunde" ist jede juristische oder natürliche Person, die in Ausübung ihres Unternehmens handelt und einen Vertrag mit Simbase abschließt oder abschließen möchte.

  11. "Daten" bezeichnet alle Datenübertragungen, die von Endnutzern bei der Nutzung des Dienstes erzeugt werden.

  12. "Datenschutzgesetzgebung" bezeichnet alle anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften, die in einer Rechtsordnung gelten, in der oder in die Simbase die Dienste bereitstellt oder in der persönliche Daten verarbeitet werden.

  13. "Tag" bedeutet Kalendertag.

  14. "Offenlegende Partei" bedeutet die Partei, die direkt oder indirekt vertrauliche Informationen an die empfangende Partei weitergibt.

  15. "Fälligkeitsdatum" ist das Datum, an dem die Zahlung einer Rechnung spätestens eingegangen sein muss.

  16. "Endnutzer" bezeichnet den Endnutzer des Kunden, der den Dienst in Anspruch nimmt, wobei es sich um eine Person oder eine Maschine handeln kann.

  17. "Datum des Inkrafttretens" bedeutet das Datum des Abkommens.

  18. "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bedeutet diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  19. "IMSI" bedeutet International Mobile Subscriber Identity, eine Nummer, die jeden Mobilfunkteilnehmer eindeutig identifiziert.

  20. "Rechte an geistigem Eigentum" sind Rechte an Erfindungen, Patenten, Know-how, Geschäftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen, Marken, Dienstleistungsmarken und Rechte in Form von Nachahmung und unlauterem Wettbewerb, Aufmachungen, Handelsaufmachungen, Rechte an eingetragenen und nicht eingetragenen Geschmacksmustern und Geschmacksmusterrechten, Rechte an Handelsnamen und Geschäftsbezeichnungen, Domänennamen, Topografierechte, Urheberrechte (einschließlich Urheberrechte an Software), moralische Rechte, Datenbankrechte und alle Rechte oder Schutzformen ähnlicher Art oder mit ähnlicher oder gleichwertiger Wirkung wie diese, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen, unabhängig davon, ob sie eingetragen oder nicht eingetragen oder Gegenstand eines Eintragungsantrags sind, und einschließlich aller Rechte zur Beantragung und Erlangung von Eintragungen in Bezug auf alle vorgenannten Rechte, jeweils für ihre volle Laufzeit sowie alle Verlängerungen, Wiederaufnahmen und Erweiterungen dieser Rechte.

  21. "Rechnung" bezeichnet ein Dokument, das Simbase von Zeit zu Zeit an den Kunden sendet und in dem die Zahlung für eine Dienstleistung gefordert wird.

  22. "IoT" bedeutet Internet der Dinge.

  23. "IoT-Konnektivitätsdienste" sind die von Simbase bereitgestellten Daten- und Netzwerkdienste zur Verbindung und Verwaltung der Internet-of-Things-Geräte des Kunden.

  24. "IoT-Geräte" sind die Internet-of-Things-Geräte des Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sensoren, Aktoren und andere angeschlossene Hardware.

  25. "Mobile Netze" bezeichnet die Telekommunikationsinfrastruktur und die drahtlosen Netze, einschließlich der Mobilfunk- und Datennetze, die zur Bereitstellung von IoT-Konnektivitätsdiensten verwendet werden.

  26. "MSISDN" ist eine Mobilstation-ISDN-Nummer gemäß der Empfehlung E.164 der Internationalen Fernmeldeunion für den Telekommunikationsstandardisierungssektor, die aus einer Ländervorwahl, einer nationalen Zielvorwahl und einer Teilnehmernummer besteht und zur Identifizierung eines Mobilfunkteilnehmers dient.

  27. "Netz" ist das GSM-Mobilfunknetz, in dem der Endnutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt mobile Dienste in Anspruch nimmt.

  28. "Bestellformular" bezeichnet ein Bestelldokument oder eine Online-Bestellung, einschließlich einer Testversion, die zwischen dem Kunden und Simbase Global Group B.V. (oder ihren jeweiligen verbundenen Unternehmen) ausgeführt wird und in der die gemäß diesem Vertrag zu erbringenden Dienstleistungen oder Professional Services angegeben sind. Jedes Bestellformular stellt eine eigenständige und unabhängige Vereinbarung dar, die die Bedingungen dieser Vereinbarung durch Verweis enthält und von allen anderen Bestellformularen getrennt und unabhängig ist.

  29. "Personenbezogene Daten" und deren"Verarbeitung" haben die Bedeutung, die diesen Begriffen in den einschlägigen Datenschutzgesetzen gegeben wird.

  30. "Produktbeschreibung" bezeichnet die Beschreibung und alle technischen Spezifikationen der betreffenden Dienstleistung, wie sie in einem SoW enthalten sind.

  31. "Professionelle Dienstleistungen" sind die von Simbase oder seinem Unterauftragnehmer erbrachten Kundenerfolgsdienstleistungen, wie im entsprechenden Auftragsformular angegeben.

  32. "Empfangender Vertragspartner" ist der Vertragspartner, der direkt oder indirekt vertrauliche Informationen von dem offenlegenden Vertragspartner erhält.

  33. "Dienst" bezeichnet die Konnektivitätsplattform von Simbase und die damit verbundenen Konnektivitätsdienste, die von Simbase angeboten werden.

  34. "Dienstleistungsvereinbarung" bezeichnet alle spezifischen Dienstleistungsvereinbarungen oder Anhänge, die der Vereinbarung beigefügt sind.

  35. "Servicegebühren" sind die Gebühren und Preise für die IoT-Konnektivitätsdienste, wie sie in der Vereinbarung festgelegt sind.

  36. "SIM" oder "SIM-Karte" (kurz für Subscriber Identity Module) ist eine Chipkarte, die Daten für GSM-Mobilfunkteilnehmer speichert.

  37. "Simbase" bezeichnet das Unternehmen Simbase Global Group B.V. mit Sitz in der Herengracht 374 in Amsterdam, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 75865378.

  38. "SMS" bedeutet Short Message Service.

  39. "Leistungsbeschreibung" oder "Leistungsbeschreibung" ist eine Leistungsbeschreibung für die Erbringung von Dienstleistungen.

  40. "Laufzeit" bedeutet die Dauer des Abkommens.

  41. "Sprache" bedeutet alle von einem Mobiltelefon ausgehenden und/oder in einem Mobiltelefon beendeten Anrufe.

  42. "Website" bezeichnet die Website von Simbase, die www.simbase.com.

  43. In dem Abkommen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

    1. das Wort "einschließlich" bedeutet einschließlich, ohne Einschränkung oder Beeinträchtigung der Allgemeingültigkeit der diesem Wort vorausgehenden Beschreibungen, Definitionen, Begriffe oder Sätze, und "einschließlich" ist entsprechend auszulegen;

    2. Die Wörter und Ausdrücke "zum Beispiel", "einschließlich", "einschließlich" und "insbesondere" schränken die Allgemeingültigkeit der vorangehenden Wörter nicht ein und sind nicht so auszulegen, als seien sie auf dieselbe Klasse wie die vorangehenden Wörter beschränkt, wenn eine weitergehende Auslegung möglich ist;

    3. Wörter im Singular schließen den Plural ein und Wörter im Plural schließen den Singular ein;

    4. Wörter, die ein beliebiges Geschlecht bezeichnen, schließen alle Geschlechter ein;

    5. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieses Abkommens; und

    6. gelten Bezugnahmen auf einen Rechtsakt auch als Bezugnahmen auf einen solchen Rechtsakt in seiner jeweils geänderten, erweiterten, wieder in Kraft gesetzten oder konsolidierten Fassung.

  44. Die definierten Begriffe "Simbase" und "Kunde" schließen ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen

    zuweist.

  45. Im Falle einer Unstimmigkeit (im Falle eines bestimmten SoW) zwischen den Bestimmungen des

    Abkommen und dem anwendbaren Arbeitsrecht, so hat letzteres Vorrang.

2. Anwendbarkeit

  1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle von Simbase gemachten Angebote, Offerten, Verträge und alle daraus resultierenden Verpflichtungen mit dem Kunden. Soweit der Kunde (auch) andere Produkte oder Dienstleistungen bestellt, die der Anwendung besonderer Bedingungen unterliegen, gelten diese auch für den Vertrag zwischen dem Kunden und Simbase erklärt.

  2. Wenn der Kunde seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einen Vertrag mit Simbase anwendet oder auf diese Bedingungen verweist, werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Simbase nicht akzeptiert, es sei denn, es wurde zu einem früheren Zeitpunkt ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

  3. Die allgemeinen Bedingungen werden dem Kunden im Voraus mitgeteilt und können jederzeit auf der Website eingesehen und dort auch als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Anfrage kostenlos zugesandt.

  4. Alles, was in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in etwaigen weiteren Vereinbarungen zugunsten von Simbase geregelt ist, gilt auch für von Simbase eingeschaltete Dritte.

  5. Diese allgemeinen Bedingungen gelten nicht für Angebote an und Vereinbarungen mit natürlichen Personen, die nicht in Ausübung eines Gewerbes handeln.

3. Angebote und Kostenvoranschläge

  1. Alle Angebote von Simbase sind freibleibend und können von ihm jederzeit widerrufen werden, auch wenn sie eine Frist zur Annahme enthalten. Angebote / Offerten können auch von Simbase innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Annahme schriftlich widerrufen werden, in welchem Fall keine Vereinbarung zwischen den Parteien zustande gekommen ist.

  2. Angebote / Offerten können nur schriftlich angenommen werden (einschließlich einer Annahme per E-Mail). Simbase ist jedoch berechtigt, eine mündliche Annahme so zu akzeptieren, als ob sie schriftlich erfolgt wäre. Wenn der Kunde auf der Website von Simbase eine Bestellung aufgibt, so ist diese Bestellung in dem Moment, in dem der Kunde den Bestellbutton drückt oder eine Bestellbestätigung per E-Mail erhält, endgültig. In dem Moment, in dem der Kunde von Simbase eine Bestätigung per E-Mail erhält, ist ein verbindlicher Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen.

  3. In Werbematerialien im weitesten Sinne des Wortes, wie z.B. Kataloge, Preislisten, Prospekte, Webseiten sind Angaben Dritter usw. für Simbase niemals verbindlich.

  4. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten Angaben über Größen, Gewichte und sonstige Daten als möglichst zuverlässige Schätzungen.

  5. Die Preise für die verschiedenen Währungen sind auf den einzelnen Preisseiten verfügbar: EUR, GBP, CAD, AUD.

4. Abrechnung

  1. Der Kunde ist nicht verpflichtet, eine Mobilfunkverbindung für einen bestimmten Zeitraum zu erwerben, sondern zahlt für den Dienst auf Tagesbasis. Simbase stellt dem Kunden Folgendes in Rechnung:
    a. über das Kontoguthaben für seine Nutzung der Dienste;
    b. Jede tägliche (d.h. nicht vorausbezahlte) Gebühr entspricht einem Kalendertag. Alle täglichen Gebühren werden um 00:00:00 Uhr GMT an jedem Tag erneuert.
    c. Die Gebühren basieren auf der Nutzung der Dienste durch den Kunden;
    d. Alle Datensitzungen werden auf 1kb (1000 Bytes) oder ein Minimum von 0,0001 aufgerundet. Jeder Call Detail Record wird generiert, aufgerundet auf 1kb;
    d. SIM-Karten im aktivierten Zustand sind abrechnungsfähig.

  2. Teilweise in Anspruch genommene Dienstleistungen werden bei der Berechnung der Gebühren auf einen vollen Tag aufgerundet.

5. Preis

  1. Alle von Simbase berechneten Preise basieren auf der Preisliste, die auf der Website als PDF heruntergeladen werden kann. Es sei denn, ein individuelles Angebot wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich die von Simbase angegebenen Preise stets ohne Mehrwertsteuer und ohne Versandkosten.

  3. Simbase ist berechtigt, die Preise oder Teile davon für noch nicht gelieferte und / oder nicht bezahlte Geschäfte oder Dienstleistungen an allfällige Änderungen von preisbestimmenden Faktoren wie Datengebühren, Roaming-Abkommen, Löhne, Steuern, Produktionskosten, Wechselkurse und dergleichen anzupassen.

  4. Simbase ist stets berechtigt, die Preise unverzüglich anzupassen, wenn ein gesetzlicher preisbestimmender Faktor vorliegt.

6. Zahlung

  1. Die Plattform für Mobilfunkverbindungen verlangt von den Kunden, dass sie ihr Guthaben aufladen, bevor sie auf die Dienste der Plattform zugreifen und diese nutzen können. Das Guthaben kann über die von der Plattform angebotenen Zahlungsoptionen aufgeladen werden.

  2. Der Preis für jede Dienstleistung oder Funktion wird auf der Website der Plattform angegeben, und der Kunde muss dem Preis zustimmen, bevor er Geld auf sein Konto einzahlt.

  3. Die Kunden können einen beliebigen Betrag hinzufügen, wobei ein von der Plattform festgelegter Mindest- und Höchstbetrag gilt.

  4. Der Kontostand des Kunden wird unmittelbar nach einer erfolgreichen Zahlung aktualisiert. Der Kunde kann dann mit diesem Guthaben auf die Dienste der Plattform zugreifen und diese nutzen.

  5. Die Plattform erstattet oder tauscht die eingezahlten Beträge nicht aus, es sei denn, es liegen technische Fehler oder Systemausfälle vor. In solchen Fällen muss der Kunde das Kundendienstteam der Plattform innerhalb von 24 Stunden nach Auftreten des Fehlers informieren. Die Plattform wird das Problem untersuchen und, falls erforderlich, die Zahlung des Kunden zurückerstatten oder seinem Konto den entsprechenden Betrag gutschreiben.

  6. SIM-Karten und Hardware, die auf der Website gekauft werden, werden direkt und vollständig mit einem gesicherten Online-Zahlungsverfahren bezahlt. Erstattungen für SIM-Karten und Hardware unterliegen den Erstattungsrichtlinien.

  7. Simbase behält sich das Recht vor, die Preise für Dienstleistungen oder Funktionen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Plattform wird jedoch alle Käufe, die vor der Preisänderung getätigt wurden, anerkennen.

  8. Die Plattform akzeptiert verschiedene Zahlungsarten, darunter Kreditkarten, Debitkarten und Online-Zahlungsdienste. Die Plattform behält sich das Recht vor, die verfügbaren Zahlungsmittel jederzeit zu ändern.

  9. Die Plattform verwendet sichere Zahlungsgateways für die Abwicklung aller Transaktionen. Die Plattform ist jedoch nicht verantwortlich für Fehler, Verzögerungen oder andere Probleme, die bei der Zahlungsabwicklung auftreten können.

  10. Die Kunden sind dafür verantwortlich, dass ihre Zahlungsinformationen korrekt und aktuell sind. Die Plattform ist nicht verantwortlich für Fehler oder Probleme, die aufgrund falscher Zahlungsinformationen auftreten können.

  11. Die Kunden sind für alle Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem Kauf ihres Guthabens verantwortlich. Die Plattform deckt keine Steuern oder Gebühren ab, die von Drittanbieter-Zahlungsgateways oder Finanzinstituten erhoben werden.

  12. Indem sie Geld auf ihr Konto einzahlen, erklären sich die Kunden mit den Geschäftsbedingungen der Plattform einverstanden, einschließlich dieser Zahlungsbedingungen.

7. Konten und Registrierung

  1. Die Anmeldung für die Simbase-Konnektivitätsplattform ist kostenlos, und Kunden können ein Konto erstellen, indem sie ihren Namen, ihre E-Mail-Adresse und andere erforderliche Informationen auf der Registrierungsseite der Plattform angeben.

  2. Kunden müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um ein Konto auf der Plattform zu erstellen.

  3. Die Kunden sind für die Geheimhaltung ihrer Kontoinformationen, einschließlich ihres Passworts, und für alle Aktivitäten, die über ihr Konto abgewickelt werden, verantwortlich.

  4. Die Kunden müssen bei der Registrierung für ein Konto genaue und vollständige Angaben machen. Die Plattform behält sich das Recht vor, die angegebenen Informationen zu überprüfen und jedes Konto abzulehnen oder zu sperren, das falsche oder irreführende Informationen enthält.

  5. Die Plattform hält alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften ein, einschließlich der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) und des kalifornischen Verbraucherschutzgesetzes (CCPA). Kunden können die Datenschutzbestimmungen der Plattform lesen, um mehr darüber zu erfahren, wie ihre persönlichen Daten erfasst, verwendet und geschützt werden.

  6. Kunden können ihr Konto jederzeit schließen, indem sie zur Profilseite der Kontoeinstellungen navigieren und das Konto wie gewünscht löschen. Die Plattform wird alle mit dem Konto verbundenen personenbezogenen Daten löschen, mit Ausnahme der Daten, die die Plattform aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahren muss.

  7. Die Plattform behält sich das Recht vor, jedes Konto zu sperren oder zu kündigen, das gegen diese Bedingungen verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Konten, die betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten zeigen, die Rechte an geistigem Eigentum verletzen oder gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen.

  8. Die Plattform behält sich das Recht vor, jeden Aspekt der Dienstleistungen der Plattform, einschließlich der Kontoregistrierung und -verwaltung, jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung der Kunden zu ändern oder einzustellen.

  9. Die Plattform ist nicht verantwortlich für Schäden oder Verluste, die aus einem unbefugten Zugriff auf das Konto eines Kunden oder aus der Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden resultieren können.

  10. Mit der Registrierung für ein Konto auf der Plattform erklären sich die Kunden mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform einverstanden, einschließlich dieser Konto- und Registrierungsbedingungen.

8. Lieferung

  1. Als Erfüllungsort gilt in allen Fällen - sofern nichts anderes geschrieben steht - der tatsächliche oder der Ort der Niederlassung des Kunden oder der Ort der Bestellung des Kunden, die abgeschlossen wurde.

  2. Die Angabe von Lieferfristen in Angeboten / Offerten, Bestätigungen und/oder Verträgen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und wird so weit wie möglich berücksichtigt, ist aber nie als Frist zu betrachten.

  3. Der Kunde verpflichtet sich, Simbase die Durchführung der Lieferung zu ermöglichen.

  4. Der Kunde garantiert auf eigene Kosten und eigenes Risiko, dass:

    a. Simbase die zur Erbringung der Leistung erforderliche Mitwirkung gewährt wird;
    b. die bestellten Gegenstände oder Dienstleistungen abgenommen werden; und
    c. die Lieferung unter normalen Arbeitsbedingungen, während der normalen Arbeitszeiten von 08.00 - 18:00 GMT erfolgen kann.

  5. Wenn die bestellten Sachen oder Dienstleistungen dem Kunden zur Lieferung angeboten wurden, die Lieferung aber nicht möglich ist, weil der Kunde eine der oben in Absatz 3 und 4 genannten Verpflichtungen erfüllt hat, gilt der Kauf als abgelehnt. Von diesem Moment an ist der Kunde rechtlich in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung durch Simbase erforderlich ist. Der Tag, an dem die Annahmeverweigerung erfolgt, gilt als Tag der Lieferung der bestellten Waren oder Dienstleistungen. Von diesem Zeitpunkt an gehen die Waren auch auf das Risiko des Kunden über, entsprechend dem Artikel "Risikoübergang" in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  6. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung ist der Kunde in dem in Absatz 5 genannten Fall zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der Simbase durch die Verweigerung entstanden ist, einschließlich der Kosten für Lagerung und Transport, wobei sich letztere nach den vor Ort üblichen Tarifen richten.

9. Risikoübergang

Ungeachtet dessen, was zwischen Simbase und dem Kunden hinsichtlich der Transport- und Versicherungskosten vereinbart wurde, bleiben die Gegenstände auf Risiko von Simbase, bis sie durch Unterzeichnung von Frachtbriefen, Checklisten und/oder Packlisten oder durch tatsächliche Lieferung in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden oder des/der vom Kunden beauftragten Dritten übergegangen sind.

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an den von Simbase an den Kunden gelieferten Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn Simbase alle Vereinbarungen mit dem Kunden erfüllt hat und in diesem Zusammenhang Leistungen oder Tätigkeiten in Anspruch genommen oder erbracht wurden.

  2. Der Kunde ist berechtigt, abweichend von den Bestimmungen in Absatz 1, die Waren, die er von Simbase erhalten hat, im normalen Geschäftsverkehr zu verarbeiten.

  3. Der Kunde ist niemals berechtigt, die gelieferten Waren in irgendeiner Weise zu verpfänden, zu übertragen und / oder zu übergeben. Auch ist der Kunde nicht berechtigt, irgendeine Änderung an dem Fall zu machen.

  4. Befindet sich der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, ist Simbase berechtigt, die Sachen auf Kosten des Kunden von dem Ort, an dem sie sich befinden, zurückzuholen.

11. Haftung

  1. Wenn eine der Parteien eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt, wird die andere Partei diese in Verzug setzen, es sei denn, die Erfüllung der betreffenden Verpflichtung(en) ist bereits dauerhaft unmöglich, in welchem Fall die nachlässige Partei unverzüglich in Verzug gerät. Die Inverzugsetzung erfolgt schriftlich, wobei der nachlässigen Partei eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gesetzt wird. Diese Frist hat den Charakter einer tödlichen Frist. Die Haftung von Simbase gegenüber dem Kunden für unmittelbare Schäden im Falle der Nichterfüllung, verspäteten oder unsachgemäßen Erfüllung ist auf den Nettorechnungswert der betreffenden Gegenstände oder Dienstleistungen beschränkt.

  2. Die in Absatz 1 genannte Einschränkung gilt auch, wenn Simbase vom Kunden aus einem anderen Grund als dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag in Anspruch genommen wurde.

  3. Unter direktem Schaden ist ausschließlich zu verstehen:
    a. Angemessene Kosten, die eine Partei aufwenden müsste, um eine Leistung der anderen Vertragspartei zu erbringen. Dieser Schaden wird jedoch nicht erstattet, wenn die andere Partei den Vertrag gekündigt hat;
    b. angemessene Kosten, die entstanden sind, um die Ursache und das Ausmaß des Schadens festzustellen, damit sich die Feststellung auf den direkten Schaden im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht; und/oder
    c. angemessene Kosten, die entstanden sind, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, soweit die geschädigte Partei nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben.

  4. Simbase haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation und alle Schäden, die nicht durch den direkten Schaden im Sinne dieser Bedingungen abgedeckt sind.

  5. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführer und leitenden Angestellten von Simbase.

  6. Simbase haftet niemals in Bezug auf die vom Kunden an Simbase im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung gestellten Materialien. Der Kunde verpflichtet sich, für diese Materialien eine angemessene Versicherung abzuschließen.

  7. Unbeschadet des Vorstehenden haftet Simbase nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit und / oder schuldhafte Handlungen oder unsachgemäße oder missbräuchliche Verwendung der gelieferten Waren durch den Kunden zurückzuführen ist.

12. Software

  1. Beim Kauf oder der Nutzung eines Softwareprodukts erhält der Kunde den Zugang (Login, wenn in der Cloud gehostet), die dazugehörige Dokumentation (falls vorhanden) sowie eine Nutzungslizenz gemäß den Lizenzbedingungen des Herstellers.

  2. Der Kunde erklärt sich mit der ersten Nutzung der Software automatisch mit den entsprechenden Lizenzbedingungen einverstanden. Das geistige Eigentum an dem Produkt verbleibt beim Lizenzgeber. Alle Rechte an den von Simbase genannten und verwendeten Produktbezeichnungen, Marken, Logos etc. gehören den jeweiligen Inhabern dieser Rechte. Der Kunde hat bei der Nutzung der Produkte alle Rechte Dritter zu respektieren.

  3. Sowohl die Installation neuer Software als auch die Änderung bereits installierter Software bergen das Risiko von Datenverlusten. Der Kunde muss Maßnahmen ergreifen, um Datenverluste zu verhindern. Simbase haftet nicht für Schäden, die durch die Installation neuer Software entstehen.

13. Entschädigung

  1. Der Kunde stellt Simbase, soweit gesetzlich zulässig, in Bezug auf die Haftung gegenüber einem oder mehreren Dritten frei, die aus und/oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages entstanden sind, unabhängig davon, ob der Schaden durch Simbase oder durch deren Hilfsmittel, gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen verursacht oder zugefügt wurde. Darüber hinaus stellt der Kunde Simbase, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einer Verletzung von Schutzrechten dieser Dritten frei.

  2. Der Kunde hat für eine angemessene Versicherung der oben genannten Risiken zu sorgen.

  3. Der Kunde ist stets verpflichtet, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um den Schaden zu begrenzen.

14. Höhere Gewalt

  1. Wird die Leistung seitens Simbase oder die Abnahme durch den Kunden aufgrund höherer Gewalt um mehr als einen Monat verzögert, ist jede der Parteien - unter Ausschluss weiterer Rechte - berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe des Gesetzes aufzulösen. Das, was im Rahmen des Vertrages bereits erfüllt oder geleistet wurde, wird den Parteien dann anteilig verrechnet.

  2. Unter Vorrang von Simbase ist in jedem Fall zu verstehen:
    a. der Umstand, dass Simbase ein Leistungsinteresse (einschließlich einer Leistung des Kunden) im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt;
    b. Streiks;
    c. Verkehrsstörungen;
    d. staatliche Maßnahmen, die Simbase an der rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern;
    e. Unruhen, Aufstände, Krieg;
    f. extreme Witterungsbedingungen;
    g. Feuer; und / oder
    h. Einfuhr-, Ausfuhr- und / oder Durchfuhrverbote.

  3. Wenn es unvorhergesehene Umstände gibt, die so beschaffen sind, dass dem Kunden die Erfüllung von Simbase nach billigem Ermessen nicht zugemutet werden kann, kann der Richter von einer der Parteien verlangen, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.

15. Auflösung

  1. Jede der Parteien hat in den nachstehend beschriebenen Fällen und soweit sie gewährt worden ist, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung und gerichtliche Intervention ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen:

    a. wenn die Gegenpartei einen Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt hat
    oder die Gegenpartei für insolvent erklärt wurde;
    b. wenn das Unternehmen der Gegenpartei freiwillig oder unfreiwillig aufgelöst wird;
    c. wenn das Unternehmen der Gegenpartei fusioniert oder übernommen wird;
    d. wenn ein wesentlicher Teil des Vermögens der Gegenpartei beschlagnahmt wird;
    und/oder
    e. wenn andere Umstände vorliegen, unter denen die Fortsetzung des Vertrags nicht verlangt werden kann.

  2. Die Befugnis zur Auflösung des Vertrags steht jeder der Parteien nur zu, wenn die andere Partei - nach einer ordnungsgemäßen und möglichst detaillierten schriftlichen Inverzugsetzung mit dem Vorschlag einer angemessenen Frist für die Behebung des Mangels - die Erfüllung der wesentlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag als unzureichend zu vertreten hat.

  3. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von Simbase gegenüber dem Kunden sofort einforderbar. Wenn Simbase die Erfüllung der Verpflichtungen aufschiebt, behält sie ihre Ansprüche das Gesetz und die Vereinbarung.

  4. Simbase behält sich immer das Recht vor, eine Entschädigung zu fordern.

16. Geistiges Eigentum

  1. Simbase garantiert, dass die von ihr gelieferten Waren als solche nicht gegen niederländische Patentrechte, Geschmacksmusterrechte oder andere Rechte an gewerblichem oder geistigem Eigentum Dritter verstoßen.

  2. Wenn dennoch von Simbase oder von einem niederländischen Richter in einem nicht mehr anfechtbaren Gerichtsverfahren festgestellt werden muss, dass eine von Simbase gelieferte Sache die hier genannten Rechte Dritter verletzt, wird Simbase nach eigenem Ermessen den betreffenden Gegenstand beim Kunden durch einen Gegenstand ersetzen, der nicht gegen den betreffenden Gegenstand verstößt, ein Recht oder eine Lizenzgebühr in dieser Sache erwerben oder den betreffenden Gegenstand gegen Rückzahlung des dafür gezahlten Preises, abzüglich der normalerweise zu berücksichtigenden Wertminderung, an sich nehmen, ohne zu weiterem Schadenersatz verpflichtet zu sein.

  3. Der Kunde verliert jedoch das Recht auf die in Absatz 2 genannten Leistungen, wenn er Simbase nicht rechtzeitig und vollständig über die oben in diesem Artikel genannten Ansprüche Dritter informiert, wodurch Simbase seine diesbezüglichen Rechte nicht ordnungsgemäß wahrnehmen und sich verteidigen konnte.

17. Übertragung

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung von Simbase Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte weiterzugeben.

18. Datenschutz und Sicherheit

  1. Simbase respektiert die Privatsphäre des Kunden. Simbase behandelt und verarbeitet alle ihr zur Verfügung gestellten persönlichen Daten in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung, insbesondere dem Gesetz zum Schutz persönlicher Daten. Der Kunde ist mit dieser Verarbeitung einverstanden. Zum Schutz der persönlichen Daten des Kunden wendet Simbase angemessene Sicherheitsmaßnahmen an.

  2. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Simbase-Website.

19. Verbleibende

  1. Etwaige Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich vereinbart werden. Aus solchen Abweichungen können bis zum Eintritt in spätere Rechtsverhältnisse keine Rechte abgeleitet werden.

  2. Die Verwaltung von Simbase gilt, vorbehaltlich des Gegenbeweises, als Nachweis für die Leistungsanfragen und / oder Aufträge des Kunden. Der Kunde erkennt an, dass die elektronische Kommunikation als Nachweis dienen kann.

  3. Wenn und insofern eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig erklärt oder vernichtet wird, bleiben die anderen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Aufrechterhaltung der Befugnis unberührt. Simbase wird dann eine neue Bestimmung festlegen, die an die Stelle der nichtigen/nichtigen Bestimmung tritt, wobei nach Möglichkeit der Zweck der nichtigen/nichtigen Bestimmung berücksichtigt wird.

  4. Als Erfüllungsort des Vertrages gilt der Ort, an dem Simbase seinen Sitz hat.

20. Anwendbares Recht

  1. Alle Streitigkeiten zwischen Simbase und dem Auftraggeber, die sich aus einem von Simbase mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag oder sich daraus ergebenden Verträgen ergeben, werden, sofern Simbase und der Auftraggeber diesbezüglich nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, in erster Instanz durch das zuständige Gericht am Geschäftssitz oder im Arrondissement von Simbase entschieden.

  2. Auf Vereinbarungen und alle sich daraus ergebenden außervertraglichen Verpflichtungen zwischen Simbase und dem Kunden, auf die sich diese allgemeinen Bedingungen beziehen, findet ausschließlich das Niederländische Recht Anwendung. Das Wiener Kaufrecht von 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.